🔥
HOT DEAL:Bis zu €2000 Vorteil - Aktuelle Angebote sichern!
Black Friday Specials für alle Filialen
Jetzt sichern!

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen regeln die Zusammenarbeit zwischen der R&A Sonnenschutzsysteme GmbH und unseren Kunden.

1. Anbieter und Geltungsbereich

1.1. Anbieter ist die R&A Sonnenschutzsysteme GmbH, Sprendlinger Landstraße 180, 63069 Offenbach am Main, info@ra-systeme.de. Die Angebote und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grund der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils gültigen, nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die AGB gelten für gegenwärtige und, sofern nichts anderes vereinbart wird, auch künftige Geschäfts- und Vertragsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns. Abweichenden Bedingungen des Kunden wird widersprochen.

1.2. Verbraucher im Sinne der AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit handelt.

1.3. Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart und von unserem Geschäftsführer unterzeichnet sind. Sonstige Mitarbeiter, Vertreter oder Agenten von uns sind zu abweichenden Vereinbarungen nicht befugt.

2. Angebot und Vertragsschluss

2.1. Unsere Angebote sind stets freibleibend, bei Produktbeschreibungen und Produktabbildungen bleiben Änderungen vorbehalten. Änderungen und Nebenabreden sowie vom Verkaufsberater gegebene Zusagen haben nur Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

2.2. Offensichtliche Irrtümer oder Fehler in Angeboten, Auftragsbestätigungen oder Rechnungen dürfen von uns berichtigt werden. Rechtsansprüche aufgrund irrtümlich erfolgter Angaben, die in offensichtlichem Widerspruch zu unseren sonstigen Verkaufsunterlagen und -informationen stehen, können nicht entstehen.

2.3. Auftragsbestätigungen sind umgehend nach Erhalt vom Kunden auf Richtigkeit zu prüfen (vor allen Dingen Mengen-, Maß- und Farbangaben). Fehler sind uns unverzüglich anzuzeigen.

2.4. Die Bestellung des Kunden stellt zunächst nur ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Der Kaufvertrag kommt zustande, sobald der Auftrag bestätigt wird. Die Auftragsbestätigung ist gegenüber uns nur wirksam, wenn sie vom Kunden per Email schriftlich bestätigt oder unterschrieben wird.

2.5. Der Kunde muss vor der Auftragserteilung die Eigentumsverhältnisse offenlegen. Wir gehen grundsätzlich davon aus, dass der Kunde auch Eigentümer ist. Bei nicht eindeutigen Eigentumsverhältnissen kann die Auftragsausführung erst nach schriftlicher Bestätigung des Eigentümer erfolgen; bei entsprechenden Zweifeln an den Eigentumsverhältnissen sind wir insoweit berechtigt, mit den Arbeiten alsweilen zuzuwarten.

2.6. Beim Außendiensttermin und am Montagetermin muss die Grundstücksgrenze klar gekennzeichnet sein. Dabei reichen auch ein niedriger Zaun, eine Hecke oder eine niedrige Mauer aus. Wichtig ist, dass die Grundstücksgrenze optisch deutlich hervorgehoben und für jeden zu erkennen ist. Ab wann es sich um Grenzbebauung handelt, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Unabhängig vom Ergebnis muss aber stets ein Mindestabstand eingehalten werden. Dies ist vor Auftragserteilung durch den Kunden sicherzustellen.

2.7. Nachträgliche Veränderungen des vereinbarten Leistungsumfangs muss der Kunde mit unserem Büro kommunizieren. Dazu muss der Vertrieb Tel:+49 69 760 249 76, E-Mail: info@ra-systeme.deinformiert werden. Veränderungen, die vor Ort mit den Monteuren besprochen werden, gelten nur dann als Auftragserweiterung, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.

3. Preise, Verpackung und Versand, Teillieferungen

3.1. Die vereinbarten Preise gelten für umseitig angegebene Stückzahlen, Maße und Konstruktionsarten.

3.2. Kostenvoranschläge sind grundsätzlich unverbindlich und beziehen sich auf die besprochenen Spezifikationen. Ändern sich nach Vertragsschluss Stückzahlen oder Maße oder Konstruktionsarten, so werden die vereinbarten Preise wie z. B. der Gesamtpreis der Änderung entsprechend herabgesetzt bzw. erhöht.

3.3. Sind seit Vertragsabschluss mindestens vier Monate vergangen und ändern sich danach Löhne oder Materialpreis, so sind wir zu einer angemessenen Preiserhöhung berechtigt, es sei denn, dass eine längere Preisgarantie ausdrücklich vereinbart worden ist.

3.4. Die Notwendigkeit eines Statikers bei Einzelberechnungen oder gesonderten statischen Berechnungen bedarf einem Aufpreis in Höhe der durch den Statiker festgelegten Summe.

3.5. Verpackungen sind vom Kunden zu entsorgen.

3.6. Verpackungs- und Versandkosten trägt der Kunde. Diese sind grundsätzlich abhängig von der Versandart, der Zahlungsart, dem Gewicht und dem Versandziel.

4. Lieferzeiten

4.1. Vereinbarte Termine gelten nur dann als verbindliche Fixtermine, wenn diese ausdrücklich als solche von uns schriftlich bestätigt wurden.

4.2. Wir sind von verschiedenen Lieferanten und deren Lieferzeiten abhängig. Eine eventuelle Lieferverzögerung ist leider nicht auszuschließen und begründet, sofern wir dies nicht zu vertreten haben, keinen Verzug.

4.3. Bei Lieferantenverzögerungen behalten wir uns die Verschiebung eines bestehenden Termins oder die Vereinbarung eines neuen Montagetermins vor. Hierzu müssen auch Arbeitszeitengesetze respektiert werden, ggfs. sind Folgemontagetermine oder kurzfristige Planungsänderungen die Folge. Es muss berücksichtigt werden, dass das Handwerk nicht immer konkret planbar ist und es können durch äußere Einflüsse Abweichungen in der Planung vorkommen.

8. Montage

8.1. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass zum vereinbarten Liefertermin die baulichen Voraussetzungen für eine einwandfreie und reibungslose Montage gegeben sind. Kann bei Eintreffen eines Montagetruppes durch Umstände, die der Kunde zu vertreten hat, die Anlage nicht eingebaut werden, so ist der Kunde verpflichtet, die Mehrkosten und Aufwendungen zu tragen.

8.2. Für die Montage werden normale Einbauverhältnisse, die eine ungehinderte Durchführung ohne besondere Zusatzarbeiten ermöglichen, vorausgesetzt. Der Bauplatz muss gut zugänglich sein und darf keine Hindernisse aufweisen. Gartenmöbel, Blumentöpfe oder ähnliches sind zu räumen.

8.4. Der Anschluss von elektrisch betriebenen Liefergüttern (bspw. LED-Beleuchtung, Heizstrahler, Elektromotoren von Markisenanlagen etc.) ist von uns nicht geschuldet. Es gehört zu den Aufgaben des Kunden, dies entsprechend bei Fachfirmen zu beauftragen.

8.7. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der Kunde keinen Urlaub am Montagetermin nehmen muss und dies allein die Entscheidung des Kunden ist; Es folgt dementsprechend keinerlei Erstattung in Form von Schadenersatz oder Kompensation.

9. Gewährleistung und Produkteigenschaften

9.1. Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und beginnt mit der Ablieferung respektive Abnahme der Ware. Die Verjährungsfrist für gesetzliche Mängelansprüche beträgt beim Kauf von Neuware zwei Jahre und bei gebrauchter Ware ein Jahr, sofern der Kunde Verbraucher ist.

9.3. Die gewöhnliche Abnutzung der Ware stellt keinen Mangel dar. Mängel, die durch fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Bedienung durch den Kunden bzw. außergewöhnliche Betriebsbedingungen entstehen, sind ebenfalls nicht von der Gewährleistung umfasst.

9.6. Ein Spaltmaß von bis zu 5mm ist üblich bei Zuschnittanlagen und stellt keinen Mangel dar.

9.7. Wir sind kein Abdichtungs- oder Dachdeckerbetrieb. Jegliche Bauwerke, außer Warmwintergärten, sind schlagregenfest, bei stärkeren Niederschlägen und Winddruck kann jedoch Wasser eintreten. Jegliche Abdichtungen, insbesondere des Hauswandanschlusses, stellen trotz sorgfältiger Ausführung eine Wartungsfuge dar.

9.8. Markisenstoffe sind Hochleistungsprodukte und hohen Witterungseinflüssen ausgesetzt. Beim Bewerten von Verbraucheranliegen halten wir uns an die ITRS Regelungen, online im PDF-Format nachzulesen unter folgender URL: ITRS Richtlinien.

10. Garantien

10.1. Auf sämtliche Aluminiumteile erhalten Sie für die Formbeständigkeit eine Garantie von 15 Jahren vom Hersteller. Ausgenommen sind B-Ware-Artikel und -Bauten.

10.2. Die von uns verarbeiteteten Profile sind in höchstem Maße kratz- und korrosionsgeschützt und weisen durch die besonders dickwandige Ausführung ein Maximum an Stabilität auf. Wir sind von unseren Produkten überzeugt, daher erhalten Sie zusätzlich 15 Jahre Garantie auf die elektrostatische Pulverbeschichtung.

10.3. Nicht reklamationsfähig sind folgende Fälle: Einschlüsse oder Fehlbindungen in der Pulverbeschichtung, Unwesentliche feine Kratzer, winzige Dellen, leichte Profilwölbungen, Verschürfungen etc. stellen keinen Reklamationsgrund dar, da diese produktionsbedingt vorkommen können.

12. Widerrufsrecht gegenüber Verbrauchern

12.1. Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (R&A Sonnenschutzsysteme GmbH, Sprendlinger Landstraße 180, 63069 Offenbach am Main,info@ra-systeme.de) mittels einer eindeutigen Erklärung über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

12.2. Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen zurückzuzahlen. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, dass Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben.

15. Schlussbestimmungen

15.1. Der Kunde ist nicht berechtigt seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

15.2. Für Verträge mit Kunden, die ihren Geschäfts- oder Wohnsitz außerhalb des Gebietes von Deutschland haben und für Lieferungen in Gebiete außerhalb von Deutschland gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie unter Ausschluss der Verweisungsnormen des Kollisionsrechts.

15.3. Sofern der Kunde Kaufmann ist oder keinen Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union hat, ist unser Geschäftssitz alleiniger Gerichtsstand für alle Streitigkeiten.

15.4. Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien bemühen sich, unwirksame Bestimmungen durch solche wirksamen Regelungen zu ersetzen, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreichen.

Stand dieser AGB: November 2025
R&A Sonnenschutzsysteme GmbH - Diese Geschäftsbedingungen wurden sorgfältig erstellt und werden regelmäßig überprüft.